Reise- und Zahlungsbedingungen für das Ferienlager des Kinderferien und Freizeit Vereins (KFFV e.V.) – AGBs

 

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Teilnahmeberechtigt sind Menschen in den vom Verein angegebenen Altersgruppen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Verein schriftlich bestätigt worden ist.

2. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt, ist binnen 14 Tagen eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist bei Aushändigung der kompletten Reiseunterlagen oder spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn fällig.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Genehmigung seitens des Veranstalters.

4. Mindestteilnehmerzahlen

Die Mindestteilnehmerzahl ist im Prospekt des Vereins jeweils angegeben. Kann mangels Teilnahme die Fahrt nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.

5. Rücktritt, Umbuchung

Ein Rücktritt von einer Freizeit, d.h. Reise, bedarf der Schriftform. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim KffV e.V. Tritt ein TN vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Freizeit nicht an, kann der KffV eine angemessene Entschädigung für die getroffene Reisevorbereitung und für seine Aufwendungen in Höhe der folgenden Staffelung verlangen:
– bis vier Wochen vor Reisebeginn 10% des Reisepreises (mind. 25,- €)
– bis 10 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
– ansonsten 100% des Reisepreises
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.

6. Ersatzperson

Bis vor Reisebeginn kann sich ein Reiseteilnehmer durch eine dritte Person ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn durch deren Teilnahme Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen und Teilnahmevoraussetzungen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme der Ersatzperson entgegenstehen.

7. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Stadtführungen, Sportveranstaltungen etc.) und die im Vertrag ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Da der Veranstalter auf etwaige Flug und Fahrplangestaltungen keinen Einfluss hat, übernimmt er auch nicht die Haftung für evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundenen Terminverschiebungen. Weiterhin ist ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ausgeschlossen bzw. beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Die Haftung nach 8a Absatz 1, Satz 2 StVG ist auf den Umfang der vom KffV e.V. diesbezüglich abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Reisegepäck über € 1023,- pro Person bei einem Transportmittelunfall. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl dritter oder unbekannter Personen.

8. Ansprüche aus dem Reisevertrag

Der Reiseteilnehmer muss seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiserückkehrdatum, gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach der gesetzlichen Regelung.

9. Ausschluss

Es wird vom Veranstalter erwartet, dass der Reiseteilnehmer die üblichen Sitten und Gebräuche im Rahmen einer Reise respektiert. Sollte der Reiseteilnehmer grob gegen sie verstoßen, gibt der Reiseteilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach Abmahnung ohne Erstattung des RP von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
Dasselbe gilt, wenn der Reiseteilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt sowie insbesondere bei Besitz oder Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art.

10. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Freizeiten werden ggf. Fotos und/oder Videoaufnahmen gemacht. Diese Aufnahmen sind bei einer möglichen Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar, eine Weiterverwendung der Aufnahmen durch Dritte kann daher nicht ausgeschlossen werden. Mit der Anmeldung zu einer Freizeit erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der Aufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins (ohne Entgeltanspruch) einverstanden. Einer möglichen Veröffentlichung von Aufnahmen kann vor Reisebeginn schriftlich widersprochen werden.